Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand ist, ausschließlich im eigenen Namen und nicht im Namen und auf Rechnung Dritter, das Erwerben, das Halten, das Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere im Immobiliensektor.