| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten und das Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG), bedürfen. |