| Gegenstand | Die Begutachtungen für Fahreignung bei der Bundesanstalt für Straßenwesen und den als Standorte vorgesehenen Bundesländern nebst der Stellung der notwendigen Anträge und in diesen Standorten als Begutachtungstelle für Fahreignung tätig werden. Ferner werden alle zusätzlichen Aufgaben einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt. Ferner das Erbringen von (personal)diagnostischen Leistungen aller Art im Sinne einer Unternehmensberatung, insbesondere Konzeptberatung, Consultingaktivitäten, Konzeption und Durchführung von Assessment Centern, Development Centern und Management Audits, In- und Outplacement, Unterstützung interner Stellenbesetzungsverfahren, Coaching, Qualifizierungstätigkeiten. Sofern es in den einzelnen Bundesländern gestattet ist, kann das Unternehmen auch Maßnahmen der Fahrausbildung, Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung und Maßnahmen der Verhaltens- und Einstellungsänderung zur Vorbereitung auf eine Begutachtung der Fahreignung gem. der Anlage 14 FeV konzeptionieren und anbieten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden erst mit Erteilung einer Genehmigung ausgeübt. |