| Gegenstand | (i) Verwaltung eigenen Vermögens; (ii) Insbesondere, aber nicht ausschließlich Ankauf, Sanierung und Verwaltung sowie Nutzung von Immobilien und Grundstücken, Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften zum Zwecke des Erwerbs, der Sanierung, Nutzung und der Veräußerung von Immobilien und Grundstücken sowie deren Verwaltung sowie alle mit den vorgenannten Zwecken direkt oder indirekt in Verbindung stehender Tätigkeiten; (iii) Beteiligung an Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft; soweit diese Geschäfte (i) bis (iii) nicht einer besonderen behördlichen Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft darf auch genehmigungspflichtige Geschäfte nach dem Satzungszweck ausüben, wenn zuvor eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde. |