| Gegenstand | Die Errichtung, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Gesellschaften und/oder Immobilien sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher Tätigkeiten, die einer Genehmigung - insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder Kapitalanlagegesetz (KAG) - bedürfen. |