| Gegenstand | Die Förderung der Bildung, die Förderung der Völkerverständigung und der Toleranz sowie die Förderung von Kunst und Kultur.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
(a) Planung, Organisation, Durchführung von Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, Vorträge, Ausstellungen, Workshops, Lesungen oder vergleichbare Veranstaltungen, insbesondere zur Förderung des Interesses und der Teilhabe der Gesellschaft an bildender Kunst sowie zur Förderung der Kunstvermittlung, vor allem auch für Menschen mit Migrationshintergrund;
(b) Planung, Organisation, Durchführung von Gesprächsrunden und öffentlichen Diskussionen zu gesellschaftspolitischen Themen, insbesondere mit Balkanbezug, und zur Förderung des interkulturellen Dialogs;
(c) Förderung des künstlerischen Austauschs, insbesondere zwischen Künstlern, z.B. durch das Bereitstellen eines offenen Projektraums;
(d) kostenfreie Beratung von und Hilfestellungen von Künstler*innen für Künstler*innen zur Orientierung in der Berliner Kulturlandschaft und Fördermittelbezug für Kunstprojekte, insbesondere für Künstler*innen mit Migrationshintergrund zur Integration der Künstler*innen;
(e) Planung, Organisation und Durchführung eines kreativen Sprachunterrichts für Kinder, unter anderem in Bosnisch, Kroatisch, Serbisch und Montenegrinisch;
(f) Publikationen und sonstige Veröffentlichungen.
Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung bedienen. Die Gesellschaft kann ihre Satzungszwecke auch in Kooperationen mit geeigneten gemeinnützigen Partnern umsetzen, beispielsweise durch gemeinsame Projekte und Angebote mit anderen gemeinnützigen Trägern der Bildung, Wissenschaft und Forschung. |