| Gegenstand | Die Anlageberatung und Anlagevermittlung im Rahmen der Ausnahmevorschriften des § 3 Nr. 9 WpIG sowie des § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG (Finanzanlagenvermittlung). Insoweit vermittelt das Unternehmen Geschäfte über die Anschaffung und die Veräußerung von a) Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen, und b) Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen, jeweils ausschließlich zwischen Kunden und Kapitalverwaltungsgesellschaften, extern verwalteten Investmentgesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften oder ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaften. Ferner vermittelt das Unternehmen Geschäfte über die Anschaffung und die Veräußerung von Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes ausschließlich zwischen Kunden und Anbietern oder Emittenten von Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes. Zudem der Betrieb und die Vermarktung von Finanzportalen im Internet sowie Marketing-, Verkaufs- und andere Dienstleistungen. |