| Gegenstand | Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, Erwerben und Veräußerung von Beteiligungen, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Wohnungs- und Teileigentum im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO werden nicht ausgeübt. |