Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Vermietung, Verpachtung und Verleih von Bautechnik. An- und Verkauf von Bautechnik. Ausführung von Maurer- und Betonbauarbeiten.