| Gegenstand | Die Erbringung von Sicherheitsleistungen aller Art, insbesondere Veranstaltungssicherheit, Objekt-, Eigentums- und Personenschutz, Sicherheitsdienst, Observationen, Bewachungstätigkeiten gemäß § 34 a GewO und sonstige Sicherheitsdienstleistungen sowie die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zugelassen, dürfen jedoch erst nach Vorliegen der Erlaubnis aufgenommen werden. |