| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO.
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb einer Kindertagesstätte, in der
- Kinder von 1 Jahr bis zum Schuleintrittsjahr betreut und verpflegt werden;
- Kinder von 1 Jahr bis zum Schuleintrittsjahr sozialpädagogisch gefördert werden;
- der Gedankenaustausch und die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Kindern, Erziehern, Eltern und Freunden der Kindertagesstätte gefördert und unterstützt werden. |