| Gegenstand | Das Halten und die Verwaltung von Vermögen, Immobilien und Wertpapieren sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen. |