| Gegenstand | Die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der sozialen Arbeit und ambulanter Pflegesachleistungen wie die Alltagsunterstützung von Menschen mit Unterstützungsbedarf, die Förderung der Kommunikation, die Orientierung und soziale Teilhabe, die Förderung und Unterstützung der individuellen Fähigkeiten, Kompetenzen und Interessen, die Vermittlung von Selbstwertgefühl und Wohlbefinden zu Hause, die Entlastung und Wertschätzung der Angehörigen sowie von Angeboten zur Entlastung und Unterstützung im Alltag nach § 45a Abs. 2 Nr. 3 des SGB XI bzw. von Angeboten zur Entlastung vom Pflegenden und Familienangehörigen nach § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des SGB XI. Des Weiteren kann die Gesellschaft andere Unternehme gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. |