| Gegenstand | Die geschäftsleitende Führung aller Unternehmen (Konzernleitung), die zum Unternehmensverbund der Gesellschaft gehören, das Erbringen von Dienstleistungen aller Art, die in diesem Zusammenhang üblicherweise anfallen, das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung Dritter, sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die mit einer Konzernleitung im Energiesektor verbunden sind. |