| Gegenstand | Die Übernahme der Stellung einer Holdinggesellschaft; dies umfasst insbesondere die Verwaltung eigenen Vermögens, den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen sowie die Erbringung von Geschäftsführungs-, Management- und Beratungsleistungen und sonstigen Dienstleistungen für Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sowie die Verwaltung von Immobilien und Markenrechten, alles jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte. |