mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten sowie die für Berufsausübungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten. Ausgeschlossen sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz sowie nach dem Wertpapierinstitutsgesetz.