| Gegenstand | Personalvermittlung, Vermittlung von Personalvermittlungsverträgen sowie Erbringung von Vertriebsaufgaben für andere Unternehmen. Erlaubnispflichtige Geschäfte, z.B. nach § 34c Gewerbeordnung, tätigt die Gesellschaft nur, wenn und soweit sie über eine solche Erlaubnis verfügt. |