Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen, Privatpersonen und Institutionen, insbesondere die Beratung hinsichtlich staatlicher Fördermittel, die Entwicklung und Vertrieb von Softwarelösungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.