Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
i) die Planung, Herstellung und der Verkauf von Gütern des täglichen Lebensbedarfes sowie ii) die Planung und Entwicklung, Produktion und Verkauf verschiedener Online-Dienstleistungen in Form von Video, Audio und Text und dazugehöriger Software. Dazu gehören insbesondere: a. Entwicklung und Betrieb von Anwendungen jeglicher Art für Smartphones. b. Planung und Verkauf von digitalen Inhalten über das Internet. c. Online-basierte Kundenservice-Tools. d. Planung, Entwurf, Entwicklung, Verkauf und Wartung von onlinebasierten Informationssystemen sowie dazugehörige Dienstleistungen. e. Planung, Produktion und Durchführung von Werbemaßnahmen im Internet.