Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Ankauf und Verkauf von Wettbüros und gastronomischen Einrichtungen, Um- und Ausbau von Wettbüros (schlüsselfertige Übergabe) zum Verpachten bzw. Verkaufen, Vermittlung von Wetten, erlaubnisfreie Unternehmensberatung für Wettbüros, Marketing und Strategien für Wettbüros; der gewerbsmäßige Abschluss oder das Vermitteln von Wetten sowie die Erbietung oder die Angebote zum Abschluss von Wetten oder zur Vermittlung von Wetten entgegenzunehmen und damit im Zusammenhang stehende Geschäfte und Tätigkeiten, das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit im Sinne des § 33c Abs. 1 GewO, andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit im Sinne des § 33d GewO zu veranstalten sowie der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33i GewO, Beteiligung an anderen Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen.