| Gegenstand | der Handel mit Textilprodukten, insbesondere mit Bettwäsche, Handtüchern und Teppichen sowie mit Holz und pflanzlichen Abfallbriketts. Die Gesellschaft darf alle Rechtsgeschäfte tätigen, die der Unterstützung des Unternehmensgegenstands dienen; sie darf auch im In- und Ausland Tochtergesellschaften gründen und/oder Zweigniederlassungen errichten. |