| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die a. Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO); b. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a. die Förderung der Bildung von Kindern und Jugendlichen, etwa durch die Durchführung von Nachhilfe in Grundschulfächern; b. die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen, etwa durch die Durchführung von Ausflügen, Musikunterricht, Schwimmkursen und die Aufklärung über eine altersgemäße Mediennutzung; c. die Erbringung von Kooperationsleistungen an Schulen und ihre steuerbegünstigten Trägerkörperschaften im Bereich der Jugendhilfe, Erziehung und Bildung, etwa durch die Durchführung von Bildungs- und Betreuungsleistungen. |