| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von direkten und indirekten Beteiligungen und Beteiligungsgesellschaften aller Art in Deutschland und im Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Die Gesellschaft kann auch die Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt die Verwaltung ihres eigenen Vermögens, soweit sie nicht eine gesetzliche Genehmigung erfordert. Weiterhin kann die Gesellschaft die Koordination, die Leitung und die Überwachung ihrer Beteiligungsgesellschaften sowie die Wahrnehmung weiterer Holdingfunktionen übernehmen. |