Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Liquidator bzw. die Liquidatoren sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Handel und der Im- und Export und Verkauf von traditionellen indianischen Produkten über Internet und Großhandel, der Handel mit Kräutern im Groß- und Einzelhandel sowie der Handel und Im- und Export von Pflanzenkonzentraten und Naturprodukten.