| Gegenstand | Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Fort- und Weiterbildung, die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und die Förderung der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Mittelweitergaben i.S.d. § 58 Nr. 1 AO. Gegenstand der Gesellschaft zur Mittelbeschaffung für ihren gemeinnützigen Zweck ist der Aufbau und Betrieb von medizinischen Registern in Eigenregie oder im Auftrag Dritter, insbesondere anderer medizinischer Fachgesellschaften, die Entwicklung, der Vertrieb und die Lizensierung von Software für medizinische Register sowie die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen für medizinische Register. |