Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art in eigenem Namen und auf eigene Rechnung sowie Erbringung von Softwareberatung und Softwaredienstleistungen. Ausgenommen davon ist die Erbringung von Beratungsdienstleistungen und Dienstleistungen, die einer behördlichen oder sonstigen staatlichen Erlaubnis bedürfen.