| Gegenstand | Der An- und Verkauf, die Verwaltung und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, soweit keine Genehmigung nach § 34 c GewO erforderlich ist, sowie die Entwicklung von Immobilien, die Projektentwicklung von Liegenschaften in Gestalt von Wohnimmobilien, Sanierung und Umbau einschließlich Teilung in Teil- bzw. Wohnungseigentum, sowie die anschließende Veräußerung der neu gebildeten Eigentumseinheiten, soweit keine Genehmigung nach § 34 c GewO erforderlich ist. Des Weiteren die Anmietung und Vermietung bzw. Verpachtung von Liegenschaften. |