| Gegenstand | Erwerb, Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Die Gesellschaft kann zur Erfüllung des Geschäftsziels Immobilien erwerben, verwalten oder verkaufen. |