Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Die Gesellschaft kann zur Erfüllung des Geschäftsziels Immobilien erwerben, verwalten oder verkaufen.