| Gegenstand | 1) Die selbstlose Förderung von Kunst und Kultur. Darüber hinaus fördert die Gesellschaft die internationale Gesinnung eines gemeinschaftlichen Miteinanders und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur. Satzungszweck ist zudem die Verfolgung mildtätiger Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO).
2) Gegenstand des Unternehmens ist die Satzungsverwirklichung. Dabei wird der Satzungszweck insbesondere verwirklicht durch
a) die Vergabe von Stipendien an Künstlerinnen und Künstler, Philosophinnen und Philosophen sowie Denkerinnen und Denker,
b) die finanzielle Unterstützung von mittellosen (vgl. § 53 Nr. 2 AO) Künstlerinnen und Künstlern zur Ermöglichung der Ausübung lhrer künstlerischen Tätigkeit,
c) die Bereitstellung und Sicherung von Arbeitsstätten, Arbeitsmaterialien, Ateliers, Ausstellungs- und Gemeinschaftsräumen für Künstlerinnen und Künstler, Philosophinnen und Philosophen sowie Denkerinnen und Denker,
d) die Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen zur Förderung eines interkulturellen Gemeinschaftsgefühls sowie kommunikativen Austauschs und des Verständnisses zwischen Menschen unterschiedlicher nationaler Herkunft auf den Gebieten der Kunst und Kultur,
e) die Entwicklung und Durchführung von kulturellen und künstlerischen Veranstaltungen insbesondere in Form von Ausstellungen, Diskussionsrunden, Lesungen, Filmvorführungen, Kunstfestivals, Konzerten, Seminaren und Theateraufführungen.
3) Zur Regelung der Vergabe von Stipendien wird die Gesellschaft eine Stipendienverordnung erlassen und sicherstellen, dass die Vergabe nach transparenten Kriterien erfolgt.
4) Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden. |