Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht primär als Dienstleistung für Dritte. Die Tätigkeiten erfolgen unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG und KAGB.