| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung insbesondere die Förderung von Kunst und Kultur, die Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, die Entwicklungszusammenarbeit, die Förderung des Sports.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Unterstützungsleistungen von Frauen und Mädchen und der Gleichstellung der Geschlechter in Deutschland und auf internationaler Ebene, insbesondere durch Durchführung von kulturellen Veranstaltungen wie Workshops, Ausstellungen, Lesungen, Panel Talks & Konzerte, Kooperationen mit Schulen und ähnlichen Institutionen, Angebot und Durchführung von Bildungsformaten (z. B. Workshops) für Schüler, Eltern und Lehrkräfte, Durchführung und Veranstaltung von Workshops/Kursen im Rahmen antirassistischer Bildungsarbeit für natürliche Personen und Unternehmen, Vergabe von Stipendien der Bachelor- und Masterstudiengänge, - die Etablierung von Heilungs- und Lernorten, auch online, für religiös Verfolgte, Geflüchtete, rassistisch und diskriminierte Gruppen zwecks Erfahrungs- und Wissensaustausch. Heil- und Lernorten (auch im Sinne von Safer Spaces) werden von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt, um miteinander das Heilen von Traumata zu ermöglichen und zu fördern, hierzu gemachte Erfahrungen auszutauschen und es Betroffenen zu ermöglichen, sich gegenseitig zu bestärken, die Etablierung von Heilungs- und Lernorten, auch online, für religiös Verfolgte, Geflüchtete, rassistisch und diskriminierte Gruppen zwecks Erfahrungs- und Wissensaustausch in den sich im afrikanischen und asiatischen Raum befindlichen Ländern der DAC-Liste des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Anbieten von sportlichen Kursen zur Förderung der mentalen Gesundheit wie z. B. von Yogakursen, Schwimmangeboten oder ähnlichen, da Rassismus eine Auswirkung auf die mentale Gesundheit hat und sportliche Betätigungen hier als Vorsorge anzusehen sind. Die Zweckverwirklichung kann im Inland- aber auch im Ausland zur Stärkung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Zur Zweckverwirklichung können auch Hilfspersonen im Sinne des § 57 AO in Anspruch genommen werden.
Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften (im Zusammenhang mit der Stärkung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland) zu ideeller und materieller Förderung für Zwecke im Sinne des § 2 Nr. 1 dieser Satzung vornehmen (gem. § 58 Nr. 1 AO). Mittel können entsprechend weitergeben werden. Zur Zweckverwirklichung darf die Gesellschaft auch anderen steuerbegünstigen Körperschaften Arbeitskräfte im Sinne des
§ 58 Nr. 4 AO zur Verfügung stellen oder der Körperschaft gehörende Räume im Sinne des § 58 Nr. 5 AO zur Nutzung steuerbegünstigter Zwecke unentgeltlich überlassen. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die geeignet sind, den Unternehmensgegenstand zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben, zu gründen oder sich daran zu beteiligen, sofern dies der Förderung der gemeinnützigen Zwecke dient. Die Gesellschaft kann Gleichermaßen die Trägerschaft für nicht rechtsfähige Stiftungen auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Verwaltung rechtsfähiger Stiftungen übernehmen sowie die Trägerschaft auf Gewinnerzielung ausgerichteter Gesellschaften. Weiterhin kann die Gesellschaft Stipendien vergeben, sofern der Stipendiat / die Stipendiatin in die Verwirklichung der zuvor genannten Zwecke eingebunden ist. Die Stipendien sind der Allgemeinheit zugänglich und die Vergaberegeln werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. |