| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Halten und Verwalten von Beteiligungen, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher Tätigkeiten, die einer Genehmigung - insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) - bedürfen. |