| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein geschäftsführender Direktor bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei geschäftsführende Direktoren gemeinschaftlich oder durch einen geschäftsführenden Direktor in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. |