| Gegenstand | Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, und ausdrücklich nicht als Dienstleistung für Dritte und soweit hierfür keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), sowie Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten eigenen Immobilienbesitzes, soweit nicht erlaubnispflichtig und ausdrücklich nicht als Dienstleistung für Dritte. |