Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, u.a. in der Funktion einer Holding-Gesellschaft; dies umfasst insbesondere die Errichtung, den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Gesellschaften sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher Tätigkeiten, die einer Genehmigung - insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) - bedürfen.