Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens soweit eine gesonderte Erlaubnis hierfür nicht erforderlich ist, die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Übernahme der persönlichen Haftung für Kommanditgesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland.