| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird Dritten gegenüber immer durch die Unterschrift ihres alleinigen Geschäftsführers oder, im Falle mehrerer Geschäftsführer, durch die gemeinsamen Unterschriften von zwei Geschäftsführern verpflichtet. Wenn die Gesellschafter verschiedene Kategorien von Geschäftsführern bestellt haben, wird die Gesellschaft Dritten gegenüber in allen Angelegenheiten, die 15.000 (fünfzehntausend) Euro nicht überschreiten, durch die Einzelunterschrift eines jeden Geschäftsführers verpflichtet. Bei allen Angelegenheiten, die 15.000 (fünfzehntausend) Euro übersteigen, wird die Gesellschaft durch die Einzelunterschrift eines Geschäftsführers der Kategorie A verpflichtet. Die Gesellschaft wird Dritten gegenüber auch durch die Unterschrift einer oder mehrerer Personen verpflichtet, die von der Geschäftsführung mit Sondervollmachten ausgestattet wurden. |