Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Networkmarketing, Betreiben, Entwickeln und Erstellen von Webseiten aller Art, Handel und die Vermittlung von Waren und Dienstleistungen aller Art, insbesondere aus den Bereichen IT-Technik und Werbetechnik.