| Gegenstand | Die Funktion einer Treuhand-Holding-Gesellschaft. Dies umfasst insbesondere Errichtung, Erwerb, Übernahme, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie an anderen Unternehmen, im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung, unter Ausschluss sämtlicher Tätigkeiten, die einer Genehmigung - insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) - bedürfen. Dies schließt zudem die Funktion als Treuhänder für Dritte hinsichtlich deren Beteiligung an juristischen Personen sowie alle damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten ein. |