| Gegenstand | Betreiben von Immobiliendienstleistungen und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Verwaltung und Bewirtschaftung, Vermietung, Erwerb und Veräußerung als Dienstleistung für Dritte, sowie von Geschäften, die einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) bedürfen. |