Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung als Komplementär der COMMON AMUSEMENT GmbH & Co. KG.