| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der DAW Deutsche Abfallwirtschafts-Gesellschaft mbH, Bad Schwartau (Amtsgericht Bad Schwartau, HRB 0919) dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 16.12.1999 zugestimmt hat. Der mit der DAW Deutsche Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH mit Sitz in Bad Schwartau (Amtsgericht Bad Schwartau, HRB 0919) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 29.11.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom selben Tag zugestimmt. Der mit der DAW Deutsche Abfallwirtschafts-Gesellschaft mbH, Bad Schwartau (Amtsgericht Bad Schwartau, HRB 0919) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 20.09.2022 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 20.09.2022 der Änderung zugestimmt. |
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