| Gegenstand | Das Betreiben einer Digitalwerbeagentur sowie die Social-Media Beratung. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte wahrzunehmen, die mit dem in Satz 1 beschriebenen Unternehmenszweck im Zusammenhang stehen. |