Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Betrieb eines Fitnessstudios für Personal-Training, Gruppentraining, Gesundheits- und Firmenfitness und Kampfsporttraining.