Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Eingehen, Halten, Verwalten und Veräußern von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.