| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten, die Vermietung und die Verwaltung von Grundstücken und grundstückshaltenden Gesellschaften sowie die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen in diesem Zusammenhang. Tätigkeiten, die eine Genehmigung insbesondere nach § 34c GewO erfordern, sind ausgeschlossen. Den Grundstücken sind grundstücksgleiche Rechte jeglicher Art gleichgestellt. |