| Gegenstand | An- und Verkauf sowie die Verwaltung eigenen Immobilienvermögens; Tätigkeit gem. § 34 c Abs. 1 Nr. 3a GewO, also Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungberechtigten oder von Erwerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden; Tätigkeit gem. § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO, also den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume zu vermitteln oder die Gelegeheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen. |