| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die - Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; Förderung der Bildung; Förderung des Naturschutzes, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes;
Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten des vorgenannten gemeinnützigen Zwecks.
Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch das Ermöglichen von kurz- und mittelfristigen zivilgesellschaftlichen Engagements in akuten Krisensituationen;
AO; Koordination von Hilfen und Bereitstellung von Infrastruktur (z.B. Versorgung der o.g. Personenkreise mit Lebensmittel und Kleidung sowie medizinische Versorgung);
den Erfahrungs- und Wissensaustausch, wie kurz- und mittelfristigen zivilgesellschaftlichen Engagements in akuten Krisensituationen effektiv realisiert werden kann;
den Aufbau und die Pflege eines Netzwerkes, um zivilgesellschaftliches Engagement noch effektiver zu gestalten;
das Ermöglichen finanzieller Transaktionen von Spender*innen an gemeinnützige Initiativen und Organisationen, insbesondere die Abwicklung von Spendentätigkeiten;
die Bildung und Befähigung Engagierter, entstandene kurz- und mittelfristige Engagement-Strukturen in nachhaltige Strukturen zivilgesellschaftlichen Engagements zu überführen;
die Umsetzung oder Unterstützung humanitärer Tätigkeiten und Tätigkeiten zur Förderung der Allgemeinheit (im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO) bezüglich der unter Abs. 1 genannten Zwecke. |