| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Tierschutzes. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) den Aufbau und die Unterhaltung von Angeboten für streunende Katzen und andere ausgesetzte Tiere zur Versorgung mit Wasser, Nahrung und Unterkünften auf Mallorca; b) die Finanzierung von sinnvollen medizinischen Behandlungen und operativen Eingriffen wie Impfungen, Kastrationen und Sterilisationen; c) Aufklärungsarbeit über die Situation von streunenden Katzen und herrenlosen, ausgesetzten oder misshandelten Tieren in Spanien und über artgerechte Tierhaltung, sowohl in Spanien als auch in Deutschland, beispielsweise durch Vortragsveranstaltungen und die Herausgabe von Informationsmaterial; d) Förderung, Betreuung und Unterstützung von Tierpatenschaften; e) Vermittlung von herrenlosen Tieren und Abgabetieren gegen Auslagenerstattung an geeignete Halter*innen; f) Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne von § 58 Nr. 1 AO zu den Zwecken im Sinne von Abs. 2. |