| Text | Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.04.2021 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 07.04.2026 um bis zu insgesamt EUR 958,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2021/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.04.2022 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 12.04.2027 um bis zu insgesamt EUR 177,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2022/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.04.2022 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 12.04.2027 um bis zu insgesamt EUR 18,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2022/II) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.04.2022 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 12.04.2027 um bis zu insgesamt EUR 18,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2022/III) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.04.2022 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 12.04.2027 um bis zu insgesamt EUR 497,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2022/IV) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.05.2021 und mit Änderung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.04.2022 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 19.05.2026 um bis zu insgesamt EUR 223,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2021/II) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.08.2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 14.08.2029 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.512,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2024/II) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.04.2025 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27.04.2030 gegen Sach- und/oder Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.935,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2025/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.04.2025 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 4.087,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 27.04.2030. (Genehmigtes Kapital 2025/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.12.2025 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21.12.2030 gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 100.000,00 EUR zu erhöhen. Das Genehmigte Kapital trägt in § 4 Abs. 17 der Satzung die Bezeichnung "Genehmigtes Kapital 2025/II". (Genehmigtes Kapital 2026/I) |